Immobiliensuche und Unterstützung beim Kauf in der Schweiz
Sie haben sich entschieden, in der Schweiz ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Um die Suche danach zu vereinfachen und Zeit zu sparen, bieten wir Ihnen hierfür unsere Unterstützung an. Wir können für Sie – gemäss Ihren Kriterien – die Suche starten, Besichtigungen organisieren und Sie dabei begleiten.
Sie sind sich noch nicht ganz sicher, wo sich das Objekt befinden soll? Vielleicht in der Nähe Ihres jetzigen Wohnortes, aber vielleicht in einem komplett anderen Kanton? Auch hier können wir helfen eine Vorselektion zu tätigen, Ihnen Vorschläge unterbreiten und Sie auf Besichtigungen an den verschiedensten Orten begleiten.
Unsere Dienstleistungen im Überblick
- Immobiliensuche nach Ihren Vorgaben: Durchführen einer gezielten Immobiliensuche basierend Ihren Vorgaben und Wünschen.
- Organisation von Besichtigungen: Planen und Terminieren von Immobilienbesichtigungen.
- Begleitung bei Besichtigungen: Persönliche Begleitung und Unterstützung bei den Besichtigungen, um eine umfassende Beratung und schnelle Rückmeldung zu den Objekten zu ermöglichen.
- Vorselektion von Objekten: Durchführung einer Vorauswahl der potenziellen Immobilien, die Ihren Kriterien entsprechen.
- Rechtliche Beratung und Vertragsabwicklung: Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit Notaren und Rechtsberatern für rechtliche Fragen.
FAQ zum Immobilienkauf in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz eine Immobilie kaufen?
Bevor wir jedoch starten können, ist es wohl am wichtigsten zu wissen, wer überhaupt eine Immobilie in der Schweiz erwerben darf. Es gibt einige wichtige Punkte, die berücksichtig werden müssen. Hier eine kurze Übersicht:
- Schweizer Bürger und Personen mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
Natürlich ist der Kauf einer Immobilie für Schweizer Bürger kein Problem und benötigt keine eigentliche Bewillgiung. Ebenso uneingeschränkt erwerben dürfen Personenen, die im Besitz einer Niederlassungsbewillig C sind. Diese dürfen kaufen entweder für sich selber, also als Ersthauptsitz, aber auch z.B. Mehrfamilienhäuser. - EU-/EFTA-Bürger mit Aufenthaltsbewilligung
Bürger der EU- oder EFTA-Staaten (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen) mit einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) dürfen Immobilien für den Eigenbedarf erwerben, z. B. ein Haus oder eine Wohnung, in der sie selbst wohnen. Sie dürfen auch Grundstücke für selbstständige berufliche Tätigkeiten kaufen (z. B. für einen eigenen Betrieb). Wenn sie dauerhaft in der Schweiz wohnen (C-Bewilligung) oder langfristig in der Schweiz arbeiten, können sie ebenfalls Immobilien für Anlagezwecke kaufen. - Drittstaatsangehörige (Nicht-EU/EFTA)
Drittstaatsangehörige (z. B. Personen aus den USA, Russland oder China), die eine C-Bewilligung haben, können Immobilien ähnlich wie Schweizer Bürger kaufen.
Drittstaatsangehörige mit einer B-Bewilligung dürfen in der Regel nur Immobilien für den Eigenbedarf erwerben (z. B. ein Haus oder eine Wohnung, in der sie selbst leben). Sie dürfen jedoch keine Immobilien zu Anlagezwecken oder als Ferienwohnungen kaufen. Ausser sie erhalten dafür eine Bewilligung
Was ist die besondere Regelung für den Erwerb einer Ferienimmobilie (Lex Koller)?
Das sogenannte Lex Koller Gesetz schränkt den Erwerb von Immobilien durch Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz stark ein. Diese dürfen grundsätzlich keine Immobilien erwerben, es gibt jedoch Ausnahmen für Ferienimmobilien in bestimmten touristischen Gebieten. Grundsätzlich werden die Bewilligungen durch die jeweiligen Kantone erteilt.
Um sicher zu stellen, dass Sie die Immobilie, die Sie erwerben möchten auch wirkich kaufen dürfen, bieten wir unsere Unterstützung an. Wir bringen wo nötig mit unseren Spezialisten zusammen, die im Detail Auskunft geben können.
Was muss bei der Finanzierung beachtet werden?
- Grossstädte wie Zürich, Genf oder Basel gehören zu den Ortschaften, in welchen die Preise für den Erwerb am höchsten sind, während ländliche Gebiete und kleinere Städte oft günstigere Optionen bieten.
- In der Regel verlangt die Bank, dass der Käufer mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital einbringt. Davon müssen mindestens 10 % aus eigenen Mitteln (keine Pensionskassengelder) stammen.
- Schweizer Banken bieten verschiedene Hypothekenmodelle an, wie z.B. Festhypotheken mit festen Zinsen für eine bestimmte Laufzeit oder variable Hypotheken, bei denen die Zinssätze angepasst werden können.
- Die Bank prüft die Tragbarkeit des Darlehens, wobei die monatlichen Kosten (Zinsen, Amortisation und Nebenkosten) in der Regel 33 % des Bruttoeinkommens des Käufers nicht übersteigen dürfen
Wie sehen die Schritt für den Kaufvertrag aus?
Oft wird ein Vorvertrag oder eine Reservierungsvereinbarung unterzeichnet, bevor der eigentliche Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Selbstverständlich sollte man sich vorab gründlich mit der Immobilie befassen. Dazu gehört die Einsichtnahme ins Grundbuch, um Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen zu überprüfen.
Der endgültige Kaufvertrag wird beim Notar unterzeichnet. Nach der Unterzeichnung und Bezahlung des Kaufpreises wird der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Grundsätzlich sollte ein Notar ausgewählt werden, der im selben Kanton wie die zu kaufende Immobilie sich befindet.
Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?
Neben dem Kaufpreis sollten Sie auch folgende Gebühren und Kosten berücksichtigen: Dazu gehören unter anderem Notar- und Grundbuchgebühren, die in der Regel zwischen 0,2 % und 0,5 % des Kaufpreises liegen. Außerdem sollten Sie die laufenden Unterhaltskosten frühzeitig einplanen, einschließlich Versicherungen, Steuern und Instandhaltung. Denken Sie daran, dass Hypothekenzinsen sowie einige Unterhaltskosten steuerlich absetzbar sein können.